Impressum


Anna- Katharina Rütten
8003 Zürich- Schweiz
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Mobile: 0041-76-3926024
Kantonale Berufsausübungsbewilligung 

 

Kündigungsfristen:

Die Pflegevereinbarung kann jederzeit einseitig, unter Einhaltung einer Frist von mindestens 5 Tagen gekündigt werden. 
Mit dem in der ärztlichen Verordnung vereinbarten Ende des Einsatzes wird die Leistungsvereinbarung automatisch aufgelöst ( wird keine neue Verordnung eingeholt). Die Kündigung muss schriftlich getätigt werden. 


Sofortige Auflösung der Pflegevereinbarung
In aussergewöhnlichen Ereignissen kann es zu einem direkten Auflösung der Pflegevereinbarung und Anulierung aller vereinbarten Termine kommen.  ( Fremdgefährdung durch den KlientIN wie Bedrohung, Belästigung, Beschimpfungen)

Unentschuldigte  Absenz oder Anulierung des Termins unter 24 Stunden:
Einmalig 40 CHF, dies wird nicht durch die Krankenkasse übernommen

Fristen für Rechnungen:
Innert 30 Tagen
Per Twint oder mit QR- EZS
1. Mahnung keine Mahngebühr
2. Mahnung 20 CHF Mahngebühr
3. Mahnung rechtliche Schritte/ Betreibung 


Schweigepflicht und Datenschutz:

Ich bin zur Einhaltung der Schweigepflicht verpflichtet,  sowie der aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen. Soweit es zur Erfüllung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Klienten gespeichert oder an relevante Dritte übermittelt werden und zwar insbesondere an Ärzte, Krankenkassen, soziale Institutionen. Der Klient erklärt sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden. Zu Beginn der Zusammenarbeit wird diesbezüglich eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung eingeholt. Der Klient entbindet wiederum die o.g. involvierten Fachstellen und Kostenträger gegenüber mir der Schweigepflicht. 


Beschwerden:

Ich bin ein Einzelunternehmen und verfüge über kein System zur Beschwerdeerfassung. Grundsätzlich können Sie Beschwerden / Anregungen direkt Pflegeresolution richten.Zur Qulitätsverbesserung und Feststellen von Zufriedenheit und Sicherheit für KlientInnen führe ich alle 3-6 Monate eine Pflegevisite durch.